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Kaltakquise im B2B, die ankommt

Direkte Ansprache neuer Geschäftskunden funktioniert, wenn sie wie ein relevanter Hinweis wirkt. Dazu gehört, die deutschen Regeln zu kennen und den Kanal danach zu wählen.

Joshua Stark 31. März 20268 Min. Lesezeit

Kaltakquise im B2B kommt an, wenn sie sich für den Empfänger wie ein relevanter Hinweis anfühlt und nicht wie ein Überfall: eine kleine, gut recherchierte Liste von Unternehmen, ein konkreter Anlass und ein kleiner, freiwilliger nächster Schritt. In Deutschland kommen rechtliche Grenzen hinzu. Anrufe bei Unternehmen sind nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung zulässig, werbliche E-Mails ohne vorherige Einwilligung nicht. Das schränkt die Wege ein, macht aktive Ansprache aber nicht unmöglich.

Was rechtlich gilt: eine Einordnung

Die wichtigste Grundlage ist § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er regelt, wann Werbung als unzumutbare Belästigung gilt. Für die Direktansprache von Unternehmen bedeutet das vereinfacht:

  • Telefon: Ein Werbeanruf bei einem Unternehmen ist nur zulässig, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Die Rechtsprechung legt das eher eng aus. Es reicht in der Regel nicht, dass Ihre Leistung für das Unternehmen allgemein nützlich sein könnte. Es braucht konkrete Umstände, aus denen sich ein sachliches Interesse gerade an Ihrem Anruf ableiten lässt.
  • E-Mail: Werbung per E-Mail ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig, und zwar auch gegenüber Unternehmen. Für bestehende Kunden gibt es eine eng gefasste Ausnahme mit mehreren Bedingungen.
  • Brief: Adressierte Werbung per Post ist grundsätzlich zulässig, solange der Empfänger nicht erkennbar widersprochen hat.
  • Datenschutz: Sobald Sie Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern speichern und nutzen, gilt die DSGVO. Sie brauchen eine Rechtsgrundlage und müssen die Betroffenen über die Verarbeitung informieren.
  • Nachrichten in beruflichen Netzwerken: Wie werbliche Direktnachrichten über LinkedIn oder XING einzuordnen sind, ist nicht in jedem Fall eindeutig geklärt. Gehen Sie hier nicht von einer Freigabe aus.

Verstöße können Abmahnungen und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen, etwa durch Mitbewerber oder Verbände. Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Bevor Sie eine Akquise-Aktion starten, sollten Sie Ihr konkretes Vorgehen von einer Anwältin oder einem Anwalt mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht prüfen lassen.

Warum die meiste Kaltakquise nicht ankommt

Unabhängig von der Rechtslage scheitern viele Versuche an denselben Mustern. Die Liste ist zu groß und zu wenig durchdacht, also wird die Nachricht so allgemein, dass sie auf jeden passt und niemanden anspricht. Der Absender redet über sich, seine Firma und seine Erfahrung, statt über die Lage des Empfängers. Und der erste Schritt ist zu groß: Wer im ersten Kontakt einen einstündigen Termin verlangt, fordert Vertrauen, das noch nicht da ist.

Das Gegenmittel ist unspektakulär. Weniger Empfänger, mehr Recherche, ein echter Anlass, ein kleiner Schritt. Die folgenden fünf Schritte folgen genau dieser Logik.

Schritt 1: Eine kleine Zielliste statt einer großen Datenbank

Beginnen Sie mit 20 bis 40 Unternehmen, nicht mit 2.000. Eine kleine Liste zwingt Sie, genau hinzusehen. Legen Sie vorher Kriterien fest, zum Beispiel:

  • Branche und Größe, bei denen Sie nachweislich gute Arbeit geleistet haben
  • Region, in der Sie ohne großen Aufwand vor Ort sein können
  • ein erkennbares Merkmal, das auf Bedarf hindeutet

Ein Beispiel: Ein Dienstleister für Arbeitssicherheit und die Prüfung elektrischer Betriebsmittel im Rhein-Neckar-Kreis könnte sich auf produzierende Betriebe mit 20 bis 100 Mitarbeitenden konzentrieren, die in den letzten Monaten erweitert haben. Solche Betriebe findet man über Handelsregistermeldungen, Pressemitteilungen, Stellenanzeigen oder Bauvorhaben im Gewerbegebiet.

Pflegen Sie die Liste in einer einfachen Tabelle oder Ihrem CRM: Unternehmen, Ansprechpartner, Anlass, gewählter Kanal, Datum des Kontakts, Ergebnis.

Schritt 2: Einen echten Anlass finden

Ein Anlass beantwortet die Frage, die sich jeder Empfänger stellt: Warum schreibt mir dieser Mensch gerade jetzt? Gute Anlässe sind überprüfbar und haben mit dem Empfänger zu tun, nicht mit Ihnen.

AnlassBeispiel
WachstumDas Unternehmen sucht mehrere neue Mitarbeitende oder eröffnet einen Standort
VeränderungNeue Geschäftsführung, Umzug, neue Produktlinie
Neue PflichtEine gesetzliche oder normative Änderung betrifft die Branche
Gemeinsamer BezugSie haben auf derselben Veranstaltung gesprochen oder einen gemeinsamen Kontakt
BeobachtungSie sehen auf der Website oder im Auftritt etwas, das Sie konkret verbessern könnten

Wer keinen Anlass findet, sollte das Unternehmen vorerst von der Liste nehmen. Das klingt nach Verzicht, spart aber Zeit, die sonst in Nachrichten fließt, die niemand beantwortet.

Schritt 3: Den passenden Kanal wählen

Aus der Rechtslage und aus der Erfahrung ergibt sich eine klare Reihenfolge. Die folgende Übersicht ist bewusst vereinfacht und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

KanalVereinfachte EinordnungEignung
Persönliche Vorstellung durch gemeinsamen Kontaktunproblematisch, wenn der Kontakt einverstanden istsehr gut, höchster Vertrauensvorschuss
Gespräch auf Messe, Verbandstreffen, IHK-Veranstaltungunproblematischgut, wenn Sie gezielt vorbereitet hingehen
Adressierter Briefgrundsätzlich zulässig, Datenschutz beachtengut, weil selten geworden und daher wahrgenommen
Inhalte und Kontaktanfragen in beruflichen NetzwerkenEinordnung nicht immer eindeutigergänzend, vor allem für Sichtbarkeit
Telefonanrufnur mit mutmaßlicher Einwilligungnur nach sorgfältiger Prüfung
Werbliche E-Mail ohne Einwilligungunzulässigkein Weg

Für viele Betriebe ist der Brief der unterschätzte Kanal. Ein gut geschriebener, kurzer, persönlich unterschriebener Brief an eine namentlich genannte Person fällt auf, weil fast niemand mehr schreibt. Verbinden Sie ihn mit einer einfachen Antwortmöglichkeit, etwa einer Telefonnummer oder einer Seite, auf der man einen Termin buchen kann. Wenn der Empfänger daraufhin selbst anruft oder schreibt, sind Sie im Gespräch, ohne ihn zu bedrängen.

Schritt 4: Die Nachricht, die gelesen wird

Eine gute Erstansprache ist kurz. Sie passt auf eine Seite und lässt sich in einer Minute lesen. Bewährt hat sich dieser Aufbau:

  1. Der Anlass im ersten Satz, konkret und überprüfbar.
  2. Eine Beobachtung oder Frage, die zeigt, dass Sie die Lage des Empfängers verstehen.
  3. Ein Satz dazu, was Sie tun, bezogen auf genau diese Lage.
  4. Ein kleiner nächster Schritt, der freiwillig ist und wenig kostet.

Ein Beispiel für den Arbeitssicherheits-Dienstleister, bewusst schlicht gehalten:

„Sehr geehrter Herr Becker, ich habe gesehen, dass Sie Ihre Fertigung in Walldorf um eine zweite Halle erweitert haben. Mit neuen Maschinen und Arbeitsplätzen stehen meist auch neue Gefährdungsbeurteilungen und Prüfungen an. Wir begleiten Betriebe Ihrer Größe in der Region genau dabei. Wenn es hilft, schicke ich Ihnen gern unsere Checkliste für die Inbetriebnahme neuer Anlagen, ohne weitere Verpflichtung. Eine kurze Antwort oder ein Anruf genügt.“

Der Name ist in diesem Beispiel erfunden. Beachten Sie: Kein Firmenporträt, keine Liste aller Leistungen, keine Bitte um einen Termin. Der nächste Schritt ist so klein, dass es leichter fällt, ihn anzunehmen, als ihn abzulehnen.

Schritt 5: Nachfassen ohne Druck

Die meisten Antworten kommen nicht auf den ersten Kontakt. Planen Sie deshalb von Anfang an eine Nachfassung ein, aber nur eine oder zwei, und jeweils mit neuem Inhalt. Ein zweiter Brief nach zwei bis drei Wochen kann einen konkreten Hinweis enthalten, etwa eine Frist, die für die Branche relevant ist. Danach ist Schluss, bis sich ein neuer Anlass ergibt.

Wenn jemand antwortet, beginnt die eigentliche Arbeit. Das erste Gespräch entscheidet, ob aus Interesse ein Auftrag wird. Ein guter Leitfaden hilft, dort nicht in den Verkaufsmodus zu kippen, sondern zuerst zu verstehen. Unseren finden Sie im Leitfaden fürs Erstgespräch.

Wer einmal widerspricht oder deutlich macht, dass kein Interesse besteht, wird aus der Liste genommen und nicht mehr kontaktiert. Das ist rechtlich geboten und schlicht anständig.

Was Sie messen sollten

Für eine kleine Akquise reichen wenige Kennzahlen, die Sie monatlich in Ihre Tabelle schreiben:

  • Wie viele Unternehmen haben Sie angesprochen?
  • Wie viele haben reagiert, egal ob positiv oder negativ?
  • Wie viele Erstgespräche sind entstanden?
  • Wie viele Angebote und Aufträge folgten daraus?

Wir nennen hier bewusst keine Quoten, die Sie erreichen sollten. Sie hängen zu stark von Branche, Angebot und Anlass ab. Wichtiger ist der Vergleich mit Ihren eigenen Zahlen über mehrere Monate: Welche Anlässe führen zu Antworten, welche nicht? Nach drei Durchgängen wissen Sie mehr als nach jedem Seminar.

Wann Kaltakquise nicht der richtige Weg ist

Aktive Ansprache lohnt sich vor allem, wenn Ihr Angebot für eine klar umrissene Gruppe von Unternehmen einen hohen Wert hat und ein Auftrag die Mühe rechtfertigt. Sie passt weniger, wenn Ihre Leistung für alle ein bisschen interessant ist, aber für niemanden dringend. Dann liegt das Problem meist nicht bei der Akquise, sondern bei der Positionierung. Der Beitrag Die eigene Nische finden beschreibt, wie Sie das klären.

Kaltakquise ist außerdem ein Kanal, der Ihre Zeit bindet. Sie ergänzt Wege, über die Kunden von selbst zu Ihnen kommen, ersetzt sie aber nicht. Wie beides zusammenpasst, erklärt Ein Anfrage-Trichter, der zu einem kleinen Betrieb passt.

Wenn Sie Ihre Zielgruppe, Ihren Anlass und Ihre Nachricht einmal mit jemandem durchgehen möchten, der viele solcher Akquise-Versuche gesehen hat, können Sie ein Strategiegespräch vereinbaren. Die rechtliche Prüfung Ihres Vorgehens ersetzt das nicht. Die bleibt Sache einer Anwältin oder eines Anwalts.

Joshua Stark

Geschrieben von

Joshua Stark

Gründer von stark.marketing und STARK Consulting, Heidelberg

Joshua begleitet seit 2016 Betriebe bei Marketing, Vertrieb und Abläufen. Über 150 Projekte, vom Handwerksbetrieb bis zum B2B-Unternehmen. Hier schreibt er auf, was davon in anderen Betrieben funktioniert.

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